Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesbauordnung 2018
BauO NRW 2018§ 51 Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/51#abs-1 (1) Die §§ 26 bis 50 gelten nicht für Anlagen, die nach ihrer Ausführung für eine dauernde Nutzung nicht geeignet sind oder die für eine begrenzte Zeit aufgestellt werden sollen (Behelfsbauten). Behelfsbauten, die überwiegend aus brennbaren Baustoffen bestehen, dürfen nur erdgeschossig hergestellt werden. Ihre Dachräume dürfen nicht nutzbar sein und müssen von der Giebelseite oder vom Flur aus für die Brandbekämpfung erreichbar sein. Brandwände (§ 30) sind mindestens alle 30 m anzuordnen und stets 0,30 m über Dach und vor die Seitenwände zu führen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/51#abs-2 (2) Absatz 1 gilt auch für freistehende andere Gebäude, die eingeschossig sind und nicht für einen Aufenthalt oder nur für einen vorübergehenden Aufenthalt bestimmt sind wie Lauben und Unterkunftshütten.
Vierter Teil
Die am Bau Beteiligten
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 51 BauO NRW 2018 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 27.03.2023 – 8 K 3901/20
- VG Düsseldorf, 21.03.2022 – 11 K 6309/18
- OVG NRW, 23.04.2024 – 10 B 248/24Zitiert von 4
- VG Gelsenkirchen, 17.08.2022 – 10 K 244/19Zitiert von 1
- OVG NRW, 28.10.2021 – 10 A 244/19Zitiert von 11
- OVG NRW, 29.07.2024 – 10 A 1719/22Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung betreffend einen Vorbescheid für die Errichtung eines Garagenhofs Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 51 BauO NRW 2018 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.